Becoming a member of SACEM implies:
- your commitment to registering all your works,
...
All authors, author-directors, composers and publishers must sign a Membership Agreement Form whereby they adhere to the Articles of Association of the Society.
By signing such Membership Agreement Form, each author, author-director, composer or publisher
undertakes, in particular:
...
3. To notify, under his responsibility, for registration in the Society’s repertoire all works of which he is the creator, publisher or rights-holder as provided for in Article 4 of the Articles of Association and to warrant that such works are not vitiated by infringement, plagiarism or illicit borrowing.
....
4. To make known, at the time of his admission, those of his works for which he may have previously assigned to a third party the exercise of the rights contributed by him to the Society. He agrees to cause said works to enter the Society’s repertoire as soon as possible.
- ob ein SACEM-Mitglied Lieder unter einer freien Lizenz veröffentlichen darf
da gab es schon endlose diskussionen in den französischen foren, zumal irgendeiner so ein paar SACEM-Mitgliedschaften mal per Rezension öffentlich gemacht hat
zum bleistift:
http://www.jamendo.com/fr/forums/discussion/12785/
dann schau dir mal die rezesionen von
http://www.jamendo.com/fr/user/chris.cross
an, dadurch wurde das ganze damals ausgelöst.
Werde mich wohl mal an die GEMA wenden müssen. Die mich evtl. an die SACEM verweist? Oder an die IFPI? Die Creative Commons Initiative? Den Weihnachtsmann?

Few exceptions apart,
Hast Du vielleicht eine Quelle
Lizenzen können nicht rückgängig gemacht werden.
Falls sich die SACEM einbildet, andere Lizenzen einfach für null und nichtig erklären zu können, dann sind sind sie auf dem Holzweg.
Vielleicht gibt's ja da schon Gerichtsurteile.

)
Naja, Gerichtsurteile bzgl. CC gibts schon mehrere. Und sie besagen dass Creative Commons eine echte und juristisch (mehr oder weniger) wasserdichte Lizenz ist. Da kann die SACEM auch nichts mehr dran rütteln.


@torsten: ich würds erst mal zurückstellen mit den beiden titeln (oder waren das mehr?) und mal versuchen Kontakt mit den Künstlern aufnehmen und direkt bei denen anfragen. Wenn sie JA sagen haben die den schwarzen Peter wenns mal Ärger geben sollte. Was ich aber auch mal schwer bezweifel.

Weil, wenn sie's noch nicht sind, werden sie's vielleicht irgendwann und laut SACEM wandern dabei alle ihre Werke (auch die unter einer freien Lizenz stehenden) in das SACEM-Repertoire und werden somit unfrei.
):
).Aber ich habe Nutzungsbedingungen an die man sich halten muss.
Sofern diese nicht gegen lokales (ich nehme hier mal an: deutsches) Recht verstoßen wärst du damit wahrscheinlich dann aus dem Schneider. Aber sicherheitshalber sollte man sowas nochmal von nem Anwalt gegenchecken lassen um ganz sicher zu gehen.
NEIN!
Die creative commons Lizenz kann nicht rückgängig gemacht werden.
(Works before he became a member included whether they have been published or not under a free licence)

Lerneffekt für mich ist, dass ich in Zukunft Musiker die ich im Freemusicpodcast vorstelle immer noch nach ihrer Mitgliedschaft bei der SACEM oder GEMA fragen werde.
Creative commons ist international anerkannt, und die lizenz sagt nunmal: einmal frei - immer frei. Punkt!

Vorzugsweiese in den Metatags. Das mach ich auch bei meinen nächsten Stücken soNur können die auch leicht manipuliert werden und sind somit ein schlechtes Beweismittel. Bessere Idee wäre daher die Registrierung bei Registered Commons.
Also, im Prinzip müsste man ein Gerichtsurteil abwarten um zu checken, wie die Lage so ist.
eben im gutem Glauben erworben....
Also wenn Bachpulver drauf steht muss es auch drin sein..


da nehme ich nur Vanillepulver..

ich roll mich ab... wir haben diesen Thread kaputt gemacht...die Sachlichkeit genommen..
Hallo halli,
der Projektleiter der Creative Commons Deutschland, Herr Weitzmann, hat mir gerade Antwort auf meine Fragen geschickt:
Hallo Herr Philipp,
> Meine Frage: Welchen juristischen Wert haben CC-Lizenzen wenn ein
> Autor Werke unter einer CC-Lizenz veröffentlicht und DANACH Mitglied
> einer Verwertugnsgesellschaft wird, die davon ausgeht, dass die
> Rechte (zur öffentlichen Aufführung und Reproduktion) der vor dem
> Eintritt in die Gesellschaft unter einer freien Lizenz
> veröffentlichten Werke nicht mehr gelten? Kann ich mich in einem
> Prozess auf die CC-Lizenz berufen oder ist das so als ob ich im Laden
> mit Spielgeld bezahlen möchte?
im Detail ist das (leider) hier bei uns in Deutschland noch nie
obergerichtlich getestet worden. Die rechtliche Theorie sieht so aus:
Mittels CC-Lizenz wird ein Angebot bekundet, ein einfaches Nutzungsrecht
(zur Vervielfältigung etwa) einzuräumen. Da es sich um eine public
license handelt, kann dieses Angebot von jedermann durch Vornahme einer
entsprechenden Nutzungshandlung angenommen werden. Hat also jemand in
Kenntnis der Lizenz eine Vervielfältigung vorgenommen, ist ein Vertrag
zwischen ihm und dem Urheber mit dem Inhalt der CC-Lizenz entstanden.
Dieser Vertrag ist zeitlich und räumlich unbegrenzt und kann nur
einvernehmlich durch Urheber und Nutzer wieder aufgehoben werden (was
aber in der Praxis wg. der Anonymität des Netzes fast unmöglich sein
dürfte).
Wenn der Urheber später Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wird,
besteht das Nutzungsrecht zumindest derjenigen Nutzer weiter, die zu
diesem Zeitpunkt bereits das Angebot aus der Lizenz angenommen haben.
Auch wenn nur ein einziger Nutzer das getan hat, kann der Urheber
insoweit der VG kein ausschließliches Nutzungsrecht mehr einräumen.
Damit muss die VG leben, auch wenn sie das vorher eingeräumte
Nutzungsrecht für ungültig halten sollte. Im Falle der GNU General
Public License ist jedenfalls bereits gerichtlich anerkannt worden, dass
eine public license wirksame Nutzungsrechts zur Folge hat.
Wie die jeweiligen VGen auf diese Situation reagieren, ist mir leider
aus praktischen Fällen nicht bekannt. Denkbar ist, dass sie einfach für
die betroffenen Werke die Rechtewahrnehmung verweigern (was sie
zumindest nach der kommenden Lizenzversion 3.0 wohl nicht mehr tun
dürften, aber das ist ein anderes Thema). Einen anderen Weg geht die
dänische KODA, die zumindest CC-NC-Lizenzen bei ihren Mitgliedern
toleriert und die Zweitverwertungsrechte auch für diese Titel wahrnimmt.
> Der Hintergrund: Ich bereibe einen Podcast indem ich Musiker
> vorstelle, die Lieder unter einer freien Lizenz veröffentliche. Dabei
> stelle ich auch solche Lieder zum Anhören und Download zur Verfügung.
>
> In letzter Zeit kam es vor, dass ich Künstler vorstellte, die Lieder
> unter einer CC-Lizenz veröffentlichten BEVOR sie Mitglied einer
> Verwertungsgesellschaft wurden. Nach Rücksprache mit der
> Verwertungsgesellschaft (in dem Falle SACEM) wurde mir die weitere
> Aufführung und Reproduktion untersagt.
Das ist unschön. An Ihrer Stelle würde ich auf jeden Fall verlangen,
dass man Ihnen erklärt, aufgrund welcher Rechtsauffassung man meint,
dass die Nutzungsrechte von vorher unwirksam geworden sein sollen.
Wie sehr Sie auf der sicheren Seite sind, hängt m.E. maßgeblich von der
konkreten Formulierung der Wahrnehmungsverträge der SACEM ab. Wenn darin
der SACEM einfach nur durch den Künstler ausschließliche Nutzungsrechte
eingeräumt werden, ist es kein Problem, denn bzgl. der vorher
CC-lizenzierten Werke hat er diese ausschließlichen Recht nicht mehr und
die SACEM folglich auch nicht. Wenn im Vertrag aber zusätzlich steht,
dass auch beim Künstler evtl. verbleibende einfache Nutzungsrechte nicht
mehr anderen eingeräumt werden, wird das Eis dünner. Auf dieser weiteren
Einräumung von Nutzungsrechten basiert nämlich Ihr Nutzungsrecht als
Podcast-Betreiber. Die CC-Lizenzen sehen zwar vor, dass bei Weitergabe
"automatisch" diese Nutzungsrechte angeboten werden, ob diese
Konstruktion allerdings gerichtlich standhält ist unklar und wohl auch
weniger sicher als das Grundkonzept der public license an sich.
Ich habe eine Anfrage zu genau der von Ihnen
genannten Konstellation Anfang des Jahres an eine große Verwertungsgesellschaft geschickt, bisher
aber nur ausweichende Antworten erhalten.
Meine Güte, dass das Recht so kompliziert sein kann. Also, im Prinzip müsste man ein Gerichtsurteil abwarten um zu checken, wie die Lage so ist.
CommentAuthorWarMocK CommentTimevor 2 Stunden Quotepermalink
torsten shrieb: Also, im Prinzip müsste man ein Gerichtsurteil abwarten um zu checken, wie die Lage so ist.
Ey^sicha.
Aber das wird wohl auf sich warten lassen weil die VGs es ja anscheinend nicht darauf ankommen lassen wollen. CC ist denen offenbar zu heiss, sonst hätten sie ja keinen Grund sich so vor einer (wenn auch nur teilweise) verbindlichen Antwort zu drücken.
CommentAuthorE.TH.Orkester CommentTimevor 1 Stunde bearbeitet Quotebearbeiten permalink
Ja, genau die Rechtsauffassung die ich auch vertrete, man müste eben schon eine abgewandelte Version unter neues Recht stellen, die alte wäre immer Frei....eben im gutem Glauben erworben....
wir haben diesen Thread kaputt gemacht

ein echter Lichtblick und zeigt wohin der Wind in Zukunft weht, zudem dieses Konzern bisher nur Gema-Musik vermarktet hat.
Naja evtl. wollen die natürlich nur Kosten sparen.., aber mir soll es Recht sein..



da sie ausdrücklich alle Kosten übernehmen..