Gefängnis für freie Songs

 
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeFeb 12th 2008 bearbeitet
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    Ja, mir ist tatsächlich kein weniger poetischer Titel für diesen Thread eingefallen. Das Problem ist aber auch etwas komplex. Also Folgendes: Ich habe bei Jamendo ein Album gefunden, welches unter der Licence Art Libre steht. Nochmal kurz zur Erinnerung: Mittels dieser Lizenz überträgt ein Autor - ähnlich wie mit einer Creative Commons Lizenz - gewisse Rechte an Zweite. (z.B. das Recht zur öffentlichen Aufführung, das Recht abgeleitete Werke anzufertigen etc.).

    Nachdem ich diesen Künstler um ein Interview bat und eins seiner Lieder in meinem Podcast vorstellen wollte, teilte er mir mit, dass ich seine Lieder von Jamendo gerne benutzen kann, und das er neue Lieder aufgenommen hat, die von der SACEM geschützt werden.

    Jetzt das Problem: die Statuten der SACEM lassen es m.E. gar nicht zu, dass ein Autor der Rechte an einigen seiner bereits veröffentlichten Lieder an Zweite vergeben hat SACEM - Mitglied wird. Auf der SACEM-Seite heißt es u.a.:


    Becoming a member of SACEM implies:
    - your commitment to registering all your works,
    ...

    Das würde bedeuten, dass ein Künstler alle seine Werke bei der SACEM registrieren muss.
    Das Statut der SACEM (Artikel 29) sagt weiter:


    All authors, author-directors, composers and publishers must sign a Membership Agreement Form whereby they adhere to the Articles of Association of the Society.
    By signing such Membership Agreement Form, each author, author-director, composer or publisher
    undertakes, in particular:
    ...
    3. To notify, under his responsibility, for registration in the Society’s repertoire all works of which he is the creator, publisher or rights-holder as provided for in Article 4 of the Articles of Association and to warrant that such works are not vitiated by infringement, plagiarism or illicit borrowing.
    ....


    Das bedeuted doch m.E., dass ein Künstler dafür sorgen muss, dass alle seine bisher veröffentlichten Werke nicht mehr verändert (plagiarism) und nicht mehr verbreitet werden (illicit borrowing) dürfen. Ich bin jetzt nicht der Rechtsexperte, aber genau diese Rechte (Veränderung, Verbreitung) werden Zweiten doch durch die Licence Art Libre gewährt.

    Weiter heißt es im SACEM -Statut unter dem selben Punkt:


    4. To make known, at the time of his admission, those of his works for which he may have previously assigned to a third party the exercise of the rights contributed by him to the Society. He agrees to cause said works to enter the Society’s repertoire as soon as possible.

    Das würde doch m.E. bedeuten, dass alle Werke, an denen ein Autor zweiten Personen bisher gewisse Rechte eingeräumt hat (was er hat, wenn er Songs unter der Licence Art libre oder einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht und auf Jamendo hochläd) mit dem Eintritt eines Autors an die SACEM gehen. Das würde auch bedeuten, dass freie Lieder immer nur solange frei sind, bis es sich ein Autor anders überlegt und SACEM-Mitglied wird. Weiterhin würde das bedeuten, dass ein Autor alle bisher angefertigten Kopien und Bearbeitungen der bisher unter einer freien Lizenz stehenden Werke aus dem Verkehr ziehen muss, was ihm/ihr sehr schwer fallen dürfte.

    Kann die SACEM einen Künstler überhaupt als Mitglied aufnehmen, der schon Songs unter einer freien Lizenz veröffentlicht hat, oder handelt sie hier gegen besseres eigenes Wissen? Ist der Künstler am Ende sogar der Gelackmeierte, da er möglicherweise zwar seine SACEM-Gebühren bezahlt (116€ im Jahr 2008), aber gegen die Statuten der SACEM verstößt und somit gar nicht unter SACEM-Schutz steht? Kann ein Künstler der Werke unter einer freien Lizenz veröffentlichte möglicherweise von der SACEM (die Ihn im Glauben lies, ein richtiges SACEM -Mitglied zu sein) noch bestraft werden, da er gar nicht weiß, was er der SACEM da verspricht und dass er das gar nicht halten kann? (siehe Artikel 30 des Statutes)

    Was meint Ihr dazu? Weiß jemand genaueres?
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      CommentAuthorrenvanhirk
    • CommentTimeFeb 12th 2008
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    ... und gilt das gleiche für die GEMA, und alle anderen nationalen Rechteverwerter ???

    kann sein dass du auf den Seiten/Foren von creative commons schneller und besser auskunft erhältst:
    http://creativecommons.org/
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeFeb 12th 2008
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    Hallo renvanhirk,

    bei der GEMA scheint die Sache klar zu sein. Diese nimmt Autoren, die unter freien Lizenzen veröffentlicht haben, als Mitglied nicht auf [1]. Die schweizerische SUISA tut es, [2] aber von Seiten der SACEM habe ich da noch keine Aussage gesehen. Allerdings habe ich schon beobachted, wie ein Song, der unter einer freien Lizenz stand, plötzlich aus einem Portal verschwand, weil der Künstler SACEM - Mitglied geworden ist.[3]
    Ich finde sowas eigentlich unglaublich frech und ich weiß nicht so recht, ob ich den Künstler oder die SACEM dafür verantwortlich machen soll.

    [1] http://freemusicwiki.net/GEMA
    [2] http://freemusicwiki.net/SUISA
    [3] http://freemusicwiki.net/SACEM
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      CommentAuthorrenvanhirk
    • CommentTimeFeb 12th 2008
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    ok, danke für die recherche!
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeFeb 12th 2008
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    Keine Ursache, das Problem besteht allerdings weiterhin.

    Ich habe der SACEM gerade mal eine Mail gesendet, mit Bitte um Klärung:
    - ob ein SACEM-Mitglied Lieder unter einer freien Lizenz veröffentlichen darf
    - ob ein Künstler / eine Künstlerin die jemals etwas unter freien Lizenzen veröffentlicht haben, SACEM-Mitglied werden kann.

    Bin auf die Antwort gespannt.
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      CommentAuthorrenvanhirk
    • CommentTimeFeb 12th 2008
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    torsten schrieb: - ob ein SACEM-Mitglied Lieder unter einer freien Lizenz veröffentlichen darf


    ich bin mir ziemlich sicher: NEIN - da gab es schon endlose diskussionen in den französischen foren, zumal irgendeiner so ein paar SACEM-Mitgliedschaften mal per Rezension öffentlich gemacht hat ... ich dachte immer die GEMA wäre da etwas liberaler - aber: Pustekuchen, das hab ich inzwischen auch gelernt.

    Du hast schon recht, das Problem bleibt bestehen - aber warum müssen die Trottel jetzt auch in die SACEM eintreten ...
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeFeb 12th 2008
     permalink
    renvanhirk schrieb: da gab es schon endlose diskussionen in den französischen foren, zumal irgendeiner so ein paar SACEM-Mitgliedschaften mal per Rezension öffentlich gemacht hat


    Danke für den Tipp.
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      CommentAuthorrenvanhirk
    • CommentTimeFeb 13th 2008
     permalink
    zum bleistift:

    http://www.jamendo.com/fr/forums/discussion/12785/

    dann schau dir mal die rezesionen von

    http://www.jamendo.com/fr/user/chris.cross

    an, dadurch wurde das ganze damals ausgelöst, du musst dich allerdings durch den franz. dschungel schlagen, und viele der betroffenen alben sind gelöscht worden ... und damit auch alles was damit zusammenhängt... is übrigend leichter direkt bei Google was zu finden, als wenn du über die Jamendo-suche gehst ...


    gruss, der archäologe
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      CommentAuthorrenvanhirk
    • CommentTimeFeb 13th 2008
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    noch so'n paar:

    http://www.jamendo.com/fr/forums/discussion/12799/reactions-a-la-critique-de-chriscross/#Item_40

    http://www.jamendo.com/fr/forums/discussion/12795/reactions-a-la-critique-de-chriscross/#Item_9

    ansonsten muss da wohl suchen, aber es gab die ganzen geschichten, wie:

    ein mitglied einer band bei SACEM, der rest nicht
    SACEM vorher und nachher
    Meldung unter pseudonym

    naja, alles was man sich so vorstellen kann

    ist leider sehr mühsam, sich da durchzuhangeln ...
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeFeb 13th 2008
     permalink
    renvanhirk schrieb: zum bleistift:
    http://www.jamendo.com/fr/forums/discussion/12785/


    Das ist ganz lieb, dass Du so dolle gebuddelt hast, aber ich kann leider so gut wie gar kein Wort französisch - ist nicht Dein Fehler, ich weiß. Ich sollte mir mal 'nen Kurs gönnen, sobald ich Zeit und Geld dafür habe.

    renvanhirk schrieb:
    dann schau dir mal die rezesionen von
    http://www.jamendo.com/fr/user/chris.cross
    an, dadurch wurde das ganze damals ausgelöst.


    Das ist ja interessant. So eine Rezi könnte ich ja mittlerweile auch schreiben. Allerdings finde ich das den Künstlern gegenüber auch etwas - wie soll ich sagen - unmoralisch? Die sind doch sicher die letzten, die etwas dafür können, dass die SACEM so blöde Regeln hat. Andererseits ist so 'ne SACEM-Warnungs Rezension natürlich auch ein Anstoß für die betroffenen Musiker, sich mal um 'ne klare Ansage von der SACEM zu kümmern.

    Ich habe auf meine gestrige Nachfrage (nach Vereinbarkeit von CC-Songs eines Künstlers die in der Vergangenheit veröffentlicht wurden und dessen künftiger SACEM - Mitgliedschaft) bei der SACEM leider noch keine Antwort erhalten. Ich weiß nun nicht, ob das einfach dauert, oder ob sich die SACEM da gerne um eine Antwort drückt. Na mal sehen...

    Grüße,
    Torsten
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeMar 6th 2008 bearbeitet
     permalink
    Hallo allerseits,

    am 12.02.2008 hatte ich der SACEM mal ein paar Fragen zugesendet, von denen ich mir Aufklärung darüber erhofft habe, ob Lieder die von einem Autoren unter einer freien Lizenz (z.B. der Creative Commons -Attribution) veröffentlicht wurden, nicht mehr genutzt werden können, wenn der Autor SACEM -Mitglied wird.

    Meine Fragen an die SACEM waren dabei folgende:

    1. Is it possible for an author who is a member of the SACEM to publish single works under a "creative commons" licence or under the "licence art libre"?
    2. Can authors who have licensed under a "creative commons" licence or under the "licence art libre" become members of the SACEM?
    3. I wanna play in my podcast some songs of a SACEM member. Now those songs I wanna play from that musician are from 2004/2005 and have been published by it's author under a free license (the "Licence art libre") and are to be found on Jamendo. This author became SACEM member later (in 2006/2007).
    Can I play and make the songs of that author which are under the "Licence art libre" available in my podcast without paying royalty fees?


    Die SACEM hat nach 2-maligem Nachfragen (am 20.02. und am 28.02.) immer noch nicht darauf geantwortet, ob ich solche Lieder von SACEM -Mitgliedern aufführen darf oder nicht. Daher hab' ich's jetzt einfach mal gemacht. Damit die SACEM nicht überrascht wird, habe ich Ihnen das auch gleich noch gemailt. Ich hoffe, das sie jetzt auf meine Fragen reagiert.

    Grüße,
    Torsten
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeMar 17th 2008
     permalink
    So nach und nach tröpfeln die Antworten der SACEM auf meine Fragen doch ein. Da die erste Antwort auf französisch war und ich das ignoranterweise nicht kann, habe ich diese Antwort nur ins französische Forum gestellt.
    Jetzt habe ich aber tatsächlich noch eine Antwort auf Englisch bekommen:

    "Bonjour
    We thank you to contact us.
    Few exceptions apart, any member of SACEM has given his rights for public performance and mechanical reproduction. This concern also works before and from his accession to membership.

    We advise you to contact priory GEMA for internet or broadcasting diffusion request. Could you please also precise identity of both author and works to define the spread of the authorisation required?"


    Im Prinzip steht das da, was ich vermutet habe: dass die SACEM auch nicht weiß, wie sie mit Künstlern umgehen soll, die vor Ihrer SACEM-Mitgliedschaft Material unter einer freien Lizenz veröffentlicht haben. Jaaah im Prinzip gebe es Ausnahmen (meine Frage wie diese aussehen bleibt offen) aber im Prinzip gehören die Aufführungs- und Reproduktionrechte an Material das vor der Aufnahme als SACEM-Mitglied erstellt wurde auch der SACEM, zumindest prinzipiell und im Prinzip.

    Auch schön, dass man mich einerseits zur Klärung weiterer Fragen an die GEMA verweist, andererseits trotzdem gerne möchte, dass ich die Musiker die Material unter einer freien Lizenz veröffentlicht haben, bei der SACEM verpetze.

    Nun steh ich hier in diesem Forum und bin so schlau als wie zuvorum ;)
    Werde mich wohl mal an die GEMA wenden müssen. Die mich evtl. an die SACEM verweist? Oder an die IFPI? Die Creative Commons Initiative? Den Weihnachtsmann?
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      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeMar 17th 2008
     permalink
    torsten schrieb: Werde mich wohl mal an die GEMA wenden müssen. Die mich evtl. an die SACEM verweist? Oder an die IFPI? Die Creative Commons Initiative? Den Weihnachtsmann?

    Frag den Osterhasen. Der weiss zwar von nix, aber es passt wenigstens zur Jahreszeit.
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      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeMar 17th 2008
     permalink
    Ök, jetzt mal ohne flax.:bigsmile:
    torsten schrieb: Few exceptions apart,

    Das ist hier der springende Punkt. SACEM übernimmt komplett die Verwertungsrechte, ABER:
    Sollte der Künstler bereits etwas unter einer Lizenz veröffentlicht veröffentlicht haben haben, die es unmöglich macht weiter die volle Kontrolle über das Werk wiederzuerlangen, dann drücken die ein auge zu (wenns sein muss auch zwei). Dann heisst es zur Not: Ok, alles was Sie ab JETZT machen dürfen Sie nicht mehr unter einer freien Lizenz verteilen. Was davor war ist Schnee von gestern.
    Die Ausnahmeklausel ist sowas wie ein Sicherheitsanker damit die Leute sich überhaupt bei der SACEM registrieren. Die GEMA hat diese Hintertür nicht. Ergebnis: sie kriegen kaum neue Mitglieder (ausser den paar Armen die sich nicht mal genötigt sehen sich vorher zu informieren, und den Labelsklaven natürlich). :wink:
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      CommentAuthorE.TH.Orkester
    • CommentTimeMar 17th 2008 bearbeitet
     permalink
    Ja auf die Antworten war ich auch lange gespannt, habe dieses Thema begeistert verfolgt und werde es auch weiterhin im Auge behalten, danke für eure Recherchen !
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeMar 17th 2008
     permalink
    Hallo WarMocK,

    danke für den hübschen Osterhasen. Die SACEM hält sich leider sehr bedeckt, was die Ausnahmen betrifft. Hast Du vielleicht eine Quelle über die Ausnahmeklausel der SACEM und die Fälle in denen die SACEM die Augen zudrückt?

    liebe Grüße,
    Torsten
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      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeMar 17th 2008
     permalink
    torsten schrieb: Hast Du vielleicht eine Quelle

    Nein, leider nicht. Ist nur eine von den bisherigen Aussagen abgeleitete Vermutung von mir. Aber das wäre der einzige logische Grund für die Aussage "mit Ausnahmen". Besonders im Hinblick darauf, dass sich die SACEM noch so mit einer klaren Aussage ziert. Wahrscheinlich wird noch gerade geprüft ob die Klausel das Creative Commpns -"Problem" abdeckt.
    Vergleiche einfach mal mit der GEMA. Da heisst es klipp und klar: Künstler mit CC-Veröffentlichungen - der wird kein Mitglied. PUNKT!
    Die GEMA scheut nämlich den Aufwand der entsteht wenn sie zwischen freiem und geschütztem Inhalt trennen müsste.:wink:
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeMar 25th 2008 bearbeitet
     permalink
    Interessante Neuigkeiten von der SACEM. Letzte Woche habe ich der SACEM nun tatsächlich die Namen zweier SACEM-Künstler genannt, die Lieder unter einer freien Lizenz auf Downloadportalen wie Jamendo und Dogmazic veröffentlicht haben: Philippe de mont Redon und Dryfe aka Frédéric Ribeiro

    Ich wollte konkret wissen, ob die Lieder dieser Autoren von mir im Rahmen der jeweiligen Lizenzen ("Lizence Art Libre" und "Open Music Licence Green") genutzt werden können, oder ob Sie als SACEM-Repertoire unfrei sind.

    Die Antwort der SACEM die ich heute bekam ist:

    Bonjour
    Few precisions about our last answer.
    As he accesses membership of SACEM, the author has to bring his rights for public performance or mechanical reproduction. (Works before he became a member included whether they have been published or not under a free licence).
    Exceptions: SACEM's Board could under certain conditions and in very few cases allow new member to bring part of his rights (public performance or Mechanical licence)
    Philippe De Mont redon is a member of SACEM. His works are protected. About Frédéric Ribeiro please contact our General Documentation & Distribution Department that may give you more information soon.
    Regards,

    Cordialement
    La Direction des Relations Clientèle


    Ausgerechnet der Satz in Klammern ist der wichtigste: Auch Rechte an Werken die von einem Autor unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden BEVOR er SACEM-Mitglied wurde gehören der SACEM. Ausnahmen können nur unter bestimmten Umständen gemacht werden und auch nur in einem bestimmten Rahmen.

    Das heißt für mich, dass Creative Commons- oder Licence-Art Libre lizensierte Lieder nicht frei genutzt werden können, da je immer die Möglichkeit besteht, dass der Autor Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wird und für die Nutzung seiner dann ehemals freien Lieder Gebühren und evtl. sogar Strafen fällig werden.

    Also Hände weg von frei lizensierten Songs?
  1.  permalink
    Moment! Lizenzen können nicht rückgängig gemacht werden.
    Wenn etwas unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurde, der "Besitzer" aber irgendwann denkt "nee, das war dumm, ich will das doch nicht freigeben", dann hat er Pech gehabt.
    Falls sich die SACEM einbildet, andere Lizenzen einfach für null und nichtig erklären zu können, dann sind sind sie auf dem Holzweg.
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeMar 25th 2008 bearbeitet
     permalink
    The Chilling Spirit schrieb: Lizenzen können nicht rückgängig gemacht werden.

    Das Problem ist, dass ich gar nicht mehr nachweisen kann, dass ein Lied mal unter einer freien Lizenz stand, sobald ein Künstler seine frei lizensierten Songs aus dem Netz nimmt. Aber das ist ein anderes Problem.

    The Chilling Spirit schrieb: Falls sich die SACEM einbildet, andere Lizenzen einfach für null und nichtig erklären zu können, dann sind sind sie auf dem Holzweg.

    Schön, wenn's so wäre. Habe gerade mal bei Creative Commons nachgefragt, was die über Rechte aus Lizenzverträgen denken, die vor dem Eintritt eines Künstlers in eine Verwertungsgesellschaft eintreten. Vielleicht gibt's ja da schon Gerichtsurteile.
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      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeMar 25th 2008
     permalink
    torsten schrieb: Vielleicht gibt's ja da schon Gerichtsurteile.

    Naja, Gerichtsurteile bzgl. CC gibts schon mehrere. Und sie besagen dass Creative Commons eine echte und juristisch (mehr oder weniger) wasserdichte Lizenz ist. Da kann die SACEM auch nichts mehr dran rütteln. Vor allem weil eines der Gerichtsurteile auch noch aus den Niederlanden kommt. :devil:
    Die SACEM muss sich halt auch langsam der Realität stellen und akzeptieren dass es neue Vertriebswege geben wird. Wobei gerade GEMA und SACEM doch noch am flexibelstem wären. Die könnten einfach sagen: solange ihr bei uns gemeldet seid, kriegt ihr was vom Kuchen ab!

    Ups, ich vergaß: Die sollen ja einen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Kunden schaffen ....
    (-.-)°oO(Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten. Finderlohn gibts nicht.:wink:)
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeMar 25th 2008 bearbeitet
     permalink
    WarMocK schrieb: Naja, Gerichtsurteile bzgl. CC gibts schon mehrere. Und sie besagen dass Creative Commons eine echte und juristisch (mehr oder weniger) wasserdichte Lizenz ist. Da kann die SACEM auch nichts mehr dran rütteln.


    Also Du meinst, ich könnte meinen erstmal Freemusicpodcast erstmal weitermachen? So nach dem Motto: mal draufankommen lassen? Kann man da irgendwie Rechtssicherheit schaffen oder muss man es tatsächlich auf einen Prozess ankommen lassen? Naja, ich hab ja nicht soviel Knete für Anwälte und so, aber vielleicht gibt's ja sowas wie Prozessbeihilfe für Studenten. Und falls ich den Prozess verliere: Wegnehmen könn'se mir eigentlich nur mein Fahrrad und meinen Dauerbrandofen. Als Student im Osten hat man ja nix mehr zu verlieren. :cool:

    Die Frage ist nur, wessen Fehler ist es, wenn SACEM -Mitglieder CC-Lizensierte Songs publizieren? Die SACEM? - Müsste Sie nicht alle Mitglieder auf die Aussschließlichkeit von SACEM-Mitgliedschaft und CC informieren und Künstler aus Ihren Reihen ausschließen, die es doch tun? Und solche erst gar nicht aufnehmen, die es schon mal getan haben?
    Ist man als User der Gelackmeierte, wenn man Musik im Rahmen einer Lizenz nutzt, die man eigentlich gar nicht haben dürfte? Mache ich mich also potentiell ständig strafbar wenn ich CC-Songs nutze? Kann ja sein, dass der Künstler bei der SACEM, GEMA oder weiß der Geier wo ist und ich nichts davon weiß. Im schlimmsten Falle könnte ich wegen unerlaubter Aufführung, Verbreitung etc. eine fette Strafe aufgebrummt bekommen. (Aber dazu brauche ich wohl nur in Richtung meines Dauerbrandofens zu deuten - hehe)
  2.  permalink
    Falls du mit sowas ein Problem bekommen solltest (ich gehe vom Gegenteil aus) würde die http://www.eff.org sicher hinter dir stehen.
    Jamendo würde ja sowieso vorher den Bach runtergehen. ;)

    Ich bin eigentlich viel gefährdeter, ich hoste Mixsets, "freie" Musik ohne klare Lizenzen etc. Mach dir da bloß keinen Kopf. Kuck dir mal die "mp3 blog scene" zB auf http://hypem.com/ an. Das sind größtenteils unfreie Sachen und es passiert nix. :wink:
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      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeMar 25th 2008
     permalink
    Naja gut Spirit, bisher is zwar nix passiert. Aber das kann sich ja noch ändern, und für diesen Fall der Fälle sollte man besser vorbereitet sein. :wink:

    @torsten: ich würds erst mal zurückstellen mit den beiden titeln (oder waren das mehr?) und mal versuchen Kontakt mit den Künstlern aufnehmen und direkt bei denen anfragen. Wenn sie JA sagen haben die den schwarzen Peter wenns mal Ärger geben sollte. Was ich aber auch mal schwer bezweifel.:cool:
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      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeMar 27th 2008 bearbeitet
     permalink
    WarMocK schrieb: @torsten: ich würds erst mal zurückstellen mit den beiden titeln (oder waren das mehr?) und mal versuchen Kontakt mit den Künstlern aufnehmen und direkt bei denen anfragen. Wenn sie JA sagen haben die den schwarzen Peter wenns mal Ärger geben sollte. Was ich aber auch mal schwer bezweifel.:cool:


    Die Künstler haben scheinbar oft keine Ahnung was Sie tun: In der Regel schreibe ich die Künstler ja immer an, bevor ich ihre Sachen im Freemusicpodcast vorstelle und von vielen Musikern kommen tatsächlich Antworten wie: "Ja klar kannst Du die Sachen von mir weiterverbreiten, deswegen habe ich die ja unter eine freie Lizenz gestellt. P.S. Ich bin übrigens Mitglied der SACEM." Das Problem ist dann schon bei mir, wenn mir die SACEM einen Brief schickt. Und im Prinzip nützt es auch nix, wenn ich die Künstler frage, ob sie SACEM- oder GEMA-Mitglied sind. Weil, wenn sie's noch nicht sind, werden sie's vielleicht irgendwann und laut SACEM wandern dabei alle ihre Werke (auch die unter einer freien Lizenz stehenden) in das SACEM-Repertoire und werden somit unfrei. Womit ich dann blöd dastehe, wenn ich in meinem Podcast die Sachen (und somit SACEM-Repertoire) zum Download anbiete.

    Um für lizenzrechtliche Fragen zu sensibilisieren, sollte man ja vielleicht mal Workshops für Musiker anbieten. Und für die SACEM. Und die GEMA, denn die glauben noch immer an den Weihnachtsmann und in dem Falle nervt das :cry:
  3.  permalink
    Ich hoste auch freie Songs,
    allerdings mit unterschiedlichen Lizenzen.
    Die Leute müssen sich bei mir anmelden. Sie haben Wahlfreiheit bei den Lizenzen. Bedingung ist, keine Gema oder sonstwas in der Art.
    Bei mir können sie auch eigene L-Bestimmungen formulieren.

    Ich glaub nicht das ich damit vor die Wand laufe. Beschreien würde ich es aber nicht. Aber ich habe Nutzungsbedingungen an die man sich halten muss. Ich denke wenn einer mir an den Karren p... will, kann ich wohl darauf verweisen. :confused:

    http://musixxbox.com
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      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeMar 27th 2008
     permalink
    torsten schrieb: Weil, wenn sie's noch nicht sind, werden sie's vielleicht irgendwann und laut SACEM wandern dabei alle ihre Werke (auch die unter einer freien Lizenz stehenden) in das SACEM-Repertoire und werden somit unfrei.

    NEIN!
    Die creative commons Lizenz kann nicht rückgängig gemacht werden. Genau DESHALB nimmt die GEMA keine Künstler auf die mal was unter einer freien Lizenz herausgegeben haben: sie können keinerlei ansprüche mehr darauf erheben, und das macht ihr Geschäftsprinzip kaputt. Das ist ja gerade das Hauptargument der GEMA gegen CC: was einmal frei ist, kann nie wieder eingefangen werden.

    Kleiner interessanter Link zu dem Theme (wenn auch leicht off-topic:wink:):
    http://danoerm.blogg.de/eintrag.php?id=57

    Iow: Die GEMA versucht alles, um Künstler daran zu hindern CC zu benutzen, selbst vor sinnlosen Lockangeboten schrecken die nicht zurück (das Streaming-angebot ist nämlich KOSTENPFLICHTIG!:wink:).

    elfenpranke schrieb: Aber ich habe Nutzungsbedingungen an die man sich halten muss.

    Sofern diese nicht gegen lokales (ich nehme hier mal an: deutsches) Recht verstoßen wärst du damit wahrscheinlich dann aus dem Schneider. Aber sicherheitshalber sollte man sowas nochmal von nem Anwalt gegenchecken lassen um ganz sicher zu gehen.
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      CommentAuthorelfenpranke
    • CommentTimeMar 27th 2008 bearbeitet
     permalink
    WarMocK schrieb: Sofern diese nicht gegen lokales (ich nehme hier mal an: deutsches) Recht verstoßen wärst du damit wahrscheinlich dann aus dem Schneider. Aber sicherheitshalber sollte man sowas nochmal von nem Anwalt gegenchecken lassen um ganz sicher zu gehen.


    Das Denke ich nicht.
    Ich habe ähnliche Nutzungsbedingungen schon auf anderen Weseiten gefunden. Denen hat auch noch niemand ans Bein gep...!
    Solange man nicht gegen die guten Sitten verstösst, wird man mich oder ähnl. Seiten in Ruhe lassen.
    Denke ich (hoff ich) :neutral:
    •  
      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeMar 27th 2008
     permalink
    WarMocK schrieb: NEIN!
    Die creative commons Lizenz kann nicht rückgängig gemacht werden.

    Leider behauptet die SACEM genau das Gegenteil - s.o.:"As he accesses membership of SACEM, the author has to bring his rights for public performance or mechanical reproduction. (Works before he became a member included whether they have been published or not under a free licence)" - und die Frage ist, ob man es auf einen Streit ankommen lassen sollte, oder sich einfach nur über SACEM und Künstler ärgern soll, die die Exclusiv-Rechte an ihren Werke eben nicht exklusiv vergeben, sondern je nach dem wie es ihnen eben am besten passt. Schließlich gibt's ja noch genug Künstler die "bewußt" bei der Lizensierung vorgehen. Momentan scheint es mir angebrachter die Musiker zu ignorieren, die bei SACEM und Co. sind und freie Lizenzen verwenden.

    Danke jedenfalls bisher schonmal für die Diskussion.
    Lerneffekt für mich ist, dass ich in Zukunft Musiker die ich im Freemusicpodcast vorstelle immer noch nach ihrer Mitgliedschaft bei der SACEM oder GEMA fragen werde.
    •  
      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeMar 27th 2008
     permalink
    torsten schrieb: (Works before he became a member included whether they have been published or not under a free licence)

    die können viel erzählen wenn der Tag lang ist. Creative commons ist international anerkannt, und die lizenz sagt nunmal: einmal frei - immer frei. Punkt!

    Creative commons != BSD-Lizenz

    Typische FUD von dem Laden. und genauso verbindlich wie die EULA. :wink:

    torsten schrieb: Lerneffekt für mich ist, dass ich in Zukunft Musiker die ich im Freemusicpodcast vorstelle immer noch nach ihrer Mitgliedschaft bei der SACEM oder GEMA fragen werde.

    Das ist wohl das Beste.
  4.  permalink
    WarMocK schrieb: Creative commons ist international anerkannt, und die lizenz sagt nunmal: einmal frei - immer frei. Punkt!


    Stimmt.
    Die Weitergabe und das Verbreiten hört ja nich auf :-)
    Die Lizenzen werden ja dadurch nicht ungültig, sondern mit weiterverbreitet.
    Vorzugsweiese in den Metatags. Das mach ich auch bei meinen nächsten Stücken so:devil:
    Da können sich die Gema und die SACEM auf den Kopf stellen.

    Mfg Klaus
    •  
      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeMar 28th 2008 bearbeitet
     permalink
    elfenpranke schrieb: Vorzugsweiese in den Metatags. Das mach ich auch bei meinen nächsten Stücken so:devil:
    Nur können die auch leicht manipuliert werden und sind somit ein schlechtes Beweismittel. Bessere Idee wäre daher die Registrierung bei Registered Commons.
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      CommentAuthorE.TH.Orkester
    • CommentTimeApr 3rd 2008 bearbeitet
     permalink
    :thumbup:Was evtl. noch möglich wäre ist das man sein eigenes Stück noch einmal neu Produziert und Diese leicht abgewandelte Version dann unter einer neuen (z.B. SACEM) Lizenz veröffentlicht, das heißt es gäbe eine Freie Version , die Urversion, und eine eben nicht Freie und so wird es dann später mal enden, denn jeder der die Urversion hat handelt schließlich vor dem Gesetz " im guten Glauben " und das zählt vor Gericht, für mich ist das ganz Klar, natürlich versuchen die Rechtsverdreher das noch zu stoppen aber nach neuesten Infos läst man sogar bald überall den Kopierschutz deshalb fallen um noch mit CC-Lizenzen zu konkurieren....
    •  
      CommentAuthortorsten
    • CommentTimeApr 7th 2008
     permalink
    Hallo halli,

    der Projektleiter der Creative Commons Deutschland, Herr Weitzmann, hat mir gerade Antwort auf meine Fragen geschickt:


    Hallo Herr Philipp,

    > Meine Frage: Welchen juristischen Wert haben CC-Lizenzen wenn ein
    > Autor Werke unter einer CC-Lizenz veröffentlicht und DANACH Mitglied
    > einer Verwertugnsgesellschaft wird, die davon ausgeht, dass die
    > Rechte (zur öffentlichen Aufführung und Reproduktion) der vor dem
    > Eintritt in die Gesellschaft unter einer freien Lizenz
    > veröffentlichten Werke nicht mehr gelten? Kann ich mich in einem
    > Prozess auf die CC-Lizenz berufen oder ist das so als ob ich im Laden
    > mit Spielgeld bezahlen möchte?

    im Detail ist das (leider) hier bei uns in Deutschland noch nie
    obergerichtlich getestet worden. Die rechtliche Theorie sieht so aus:

    Mittels CC-Lizenz wird ein Angebot bekundet, ein einfaches Nutzungsrecht
    (zur Vervielfältigung etwa) einzuräumen. Da es sich um eine public
    license handelt, kann dieses Angebot von jedermann durch Vornahme einer
    entsprechenden Nutzungshandlung angenommen werden. Hat also jemand in
    Kenntnis der Lizenz eine Vervielfältigung vorgenommen, ist ein Vertrag
    zwischen ihm und dem Urheber mit dem Inhalt der CC-Lizenz entstanden.
    Dieser Vertrag ist zeitlich und räumlich unbegrenzt und kann nur
    einvernehmlich durch Urheber und Nutzer wieder aufgehoben werden (was
    aber in der Praxis wg. der Anonymität des Netzes fast unmöglich sein
    dürfte).
    Wenn der Urheber später Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wird,
    besteht das Nutzungsrecht zumindest derjenigen Nutzer weiter, die zu
    diesem Zeitpunkt bereits das Angebot aus der Lizenz angenommen haben.
    Auch wenn nur ein einziger Nutzer das getan hat, kann der Urheber
    insoweit der VG kein ausschließliches Nutzungsrecht mehr einräumen.
    Damit muss die VG leben, auch wenn sie das vorher eingeräumte
    Nutzungsrecht für ungültig halten sollte. Im Falle der GNU General
    Public License ist jedenfalls bereits gerichtlich anerkannt worden, dass
    eine public license wirksame Nutzungsrechts zur Folge hat.

    Wie die jeweiligen VGen auf diese Situation reagieren, ist mir leider
    aus praktischen Fällen nicht bekannt. Denkbar ist, dass sie einfach für
    die betroffenen Werke die Rechtewahrnehmung verweigern (was sie
    zumindest nach der kommenden Lizenzversion 3.0 wohl nicht mehr tun
    dürften, aber das ist ein anderes Thema). Einen anderen Weg geht die
    dänische KODA, die zumindest CC-NC-Lizenzen bei ihren Mitgliedern
    toleriert und die Zweitverwertungsrechte auch für diese Titel wahrnimmt.

    > Der Hintergrund: Ich bereibe einen Podcast indem ich Musiker
    > vorstelle, die Lieder unter einer freien Lizenz veröffentliche. Dabei
    > stelle ich auch solche Lieder zum Anhören und Download zur Verfügung.
    >
    > In letzter Zeit kam es vor, dass ich Künstler vorstellte, die Lieder
    > unter einer CC-Lizenz veröffentlichten BEVOR sie Mitglied einer
    > Verwertungsgesellschaft wurden. Nach Rücksprache mit der
    > Verwertungsgesellschaft (in dem Falle SACEM) wurde mir die weitere
    > Aufführung und Reproduktion untersagt.

    Das ist unschön. An Ihrer Stelle würde ich auf jeden Fall verlangen,
    dass man Ihnen erklärt, aufgrund welcher Rechtsauffassung man meint,
    dass die Nutzungsrechte von vorher unwirksam geworden sein sollen.

    Wie sehr Sie auf der sicheren Seite sind, hängt m.E. maßgeblich von der
    konkreten Formulierung der Wahrnehmungsverträge der SACEM ab. Wenn darin
    der SACEM einfach nur durch den Künstler ausschließliche Nutzungsrechte
    eingeräumt werden, ist es kein Problem, denn bzgl. der vorher
    CC-lizenzierten Werke hat er diese ausschließlichen Recht nicht mehr und
    die SACEM folglich auch nicht. Wenn im Vertrag aber zusätzlich steht,
    dass auch beim Künstler evtl. verbleibende einfache Nutzungsrechte nicht
    mehr anderen eingeräumt werden, wird das Eis dünner. Auf dieser weiteren
    Einräumung von Nutzungsrechten basiert nämlich Ihr Nutzungsrecht als
    Podcast-Betreiber. Die CC-Lizenzen sehen zwar vor, dass bei Weitergabe
    "automatisch" diese Nutzungsrechte angeboten werden, ob diese
    Konstruktion allerdings gerichtlich standhält ist unklar und wohl auch
    weniger sicher als das Grundkonzept der public license an sich.

    Ich habe eine Anfrage zu genau der von Ihnen
    genannten Konstellation Anfang des Jahres an eine große Verwertungsgesellschaft geschickt, bisher
    aber nur ausweichende Antworten erhalten.


    Meine Güte, dass das Recht so kompliziert sein kann. Also, im Prinzip müsste man ein Gerichtsurteil abwarten um zu checken, wie die Lage so ist.
    •  
      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeApr 7th 2008
     permalink
    torsten schrieb: Also, im Prinzip müsste man ein Gerichtsurteil abwarten um zu checken, wie die Lage so ist.

    Ey^sicha.
    Aber das wird wohl auf sich warten lassen weil die VGs es ja anscheinend nicht darauf ankommen lassen wollen. CC ist denen offenbar zu heiss, sonst hätten sie ja keinen Grund sich so vor einer (wenn auch nur teilweise) verbindlichen Antwort zu drücken.:wink:
    •  
      CommentAuthorE.TH.Orkester
    • CommentTimeApr 7th 2008 bearbeitet
     permalink
    Ja, genau die Rechtsauffassung die ich auch vertrete, man müste eben schon eine abgewandelte Version unter neues Recht stellen, die alte wäre immer Frei....eben im gutem Glauben erworben....:bigsmile:
    •  
      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeApr 7th 2008
     permalink
    E.TH.Orkester schrieb: eben im gutem Glauben erworben....:bigsmile:

    LOL!
    Das würd ne Gaudi wenn du dann dem Polizisten erklärst du hättest doch nur Backpulver bei dem netten Herren da hinten in der dunklen Ecke gekauft und dass du noch nie gehört hättest dass es auch Schnee in Päckchen gibt. :rolling:
  5.  permalink
    Das stimmt natürlich, es sei denn das die Gerichte später mal bestimmen, man muss jedes Päckchen öffnen und den Inhalt prüfen bevor man Backpulver erwirbt , oder ??? Also wenn Bachpulver drauf steht muss es auch drin sein.. denke ich:bigsmile:
    •  
      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeApr 7th 2008
     permalink
    E.TH.Orkester schrieb: Also wenn Bachpulver drauf steht muss es auch drin sein..

    Naja, kannst es gerne ausprobieren beim Zoll. Aber auf eigene Gefahr.....
    :wink:


    *sich gerade vorstellt wie der Zollbeamte vor Lachen zusammenbricht*
    •  
      CommentAuthorE.TH.Orkester
    • CommentTimeApr 7th 2008 bearbeitet
     permalink
    Ja bei mir sowieso, mir passieren nur so sachen..., eben das Leben.. ich glaub ich mach dann lieber heute Pfannkuchen, da nehme ich nur Vanillepulver..:jumping::rolling:
    •  
      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeApr 7th 2008
     permalink
    E.TH.Orkester schrieb: da nehme ich nur Vanillepulver..

    Aus Kolumbien?:wink:
    •  
      CommentAuthorE.TH.Orkester
    • CommentTimeApr 7th 2008 bearbeitet
     permalink
    Nee aus Nille:jumping::jumping: ich roll mich ab... wir haben diesen Thread kaputt gemacht...die Sachlichkeit genommen..:shades:
    •  
      CommentAuthorE.TH.Orkester
    • CommentTimeApr 7th 2008 bearbeitet
     permalink
    Also hier geht es dann so weiter....

    CommentAuthortorsten schrieb: Hallo halli,

    der Projektleiter der Creative Commons Deutschland, Herr Weitzmann, hat mir gerade Antwort auf meine Fragen geschickt:


    Hallo Herr Philipp,

    > Meine Frage: Welchen juristischen Wert haben CC-Lizenzen wenn ein
    > Autor Werke unter einer CC-Lizenz veröffentlicht und DANACH Mitglied
    > einer Verwertugnsgesellschaft wird, die davon ausgeht, dass die
    > Rechte (zur öffentlichen Aufführung und Reproduktion) der vor dem
    > Eintritt in die Gesellschaft unter einer freien Lizenz
    > veröffentlichten Werke nicht mehr gelten? Kann ich mich in einem
    > Prozess auf die CC-Lizenz berufen oder ist das so als ob ich im Laden
    > mit Spielgeld bezahlen möchte?

    im Detail ist das (leider) hier bei uns in Deutschland noch nie
    obergerichtlich getestet worden. Die rechtliche Theorie sieht so aus:

    Mittels CC-Lizenz wird ein Angebot bekundet, ein einfaches Nutzungsrecht
    (zur Vervielfältigung etwa) einzuräumen. Da es sich um eine public
    license handelt, kann dieses Angebot von jedermann durch Vornahme einer
    entsprechenden Nutzungshandlung angenommen werden. Hat also jemand in
    Kenntnis der Lizenz eine Vervielfältigung vorgenommen, ist ein Vertrag
    zwischen ihm und dem Urheber mit dem Inhalt der CC-Lizenz entstanden.
    Dieser Vertrag ist zeitlich und räumlich unbegrenzt und kann nur
    einvernehmlich durch Urheber und Nutzer wieder aufgehoben werden (was
    aber in der Praxis wg. der Anonymität des Netzes fast unmöglich sein
    dürfte).
    Wenn der Urheber später Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wird,
    besteht das Nutzungsrecht zumindest derjenigen Nutzer weiter, die zu
    diesem Zeitpunkt bereits das Angebot aus der Lizenz angenommen haben.
    Auch wenn nur ein einziger Nutzer das getan hat, kann der Urheber
    insoweit der VG kein ausschließliches Nutzungsrecht mehr einräumen.
    Damit muss die VG leben, auch wenn sie das vorher eingeräumte
    Nutzungsrecht für ungültig halten sollte. Im Falle der GNU General
    Public License ist jedenfalls bereits gerichtlich anerkannt worden, dass
    eine public license wirksame Nutzungsrechts zur Folge hat.

    Wie die jeweiligen VGen auf diese Situation reagieren, ist mir leider
    aus praktischen Fällen nicht bekannt. Denkbar ist, dass sie einfach für
    die betroffenen Werke die Rechtewahrnehmung verweigern (was sie
    zumindest nach der kommenden Lizenzversion 3.0 wohl nicht mehr tun
    dürften, aber das ist ein anderes Thema). Einen anderen Weg geht die
    dänische KODA, die zumindest CC-NC-Lizenzen bei ihren Mitgliedern
    toleriert und die Zweitverwertungsrechte auch für diese Titel wahrnimmt.

    > Der Hintergrund: Ich bereibe einen Podcast indem ich Musiker
    > vorstelle, die Lieder unter einer freien Lizenz veröffentliche. Dabei
    > stelle ich auch solche Lieder zum Anhören und Download zur Verfügung.
    >
    > In letzter Zeit kam es vor, dass ich Künstler vorstellte, die Lieder
    > unter einer CC-Lizenz veröffentlichten BEVOR sie Mitglied einer
    > Verwertungsgesellschaft wurden. Nach Rücksprache mit der
    > Verwertungsgesellschaft (in dem Falle SACEM) wurde mir die weitere
    > Aufführung und Reproduktion untersagt.

    Das ist unschön. An Ihrer Stelle würde ich auf jeden Fall verlangen,
    dass man Ihnen erklärt, aufgrund welcher Rechtsauffassung man meint,
    dass die Nutzungsrechte von vorher unwirksam geworden sein sollen.

    Wie sehr Sie auf der sicheren Seite sind, hängt m.E. maßgeblich von der
    konkreten Formulierung der Wahrnehmungsverträge der SACEM ab. Wenn darin
    der SACEM einfach nur durch den Künstler ausschließliche Nutzungsrechte
    eingeräumt werden, ist es kein Problem, denn bzgl. der vorher
    CC-lizenzierten Werke hat er diese ausschließlichen Recht nicht mehr und
    die SACEM folglich auch nicht. Wenn im Vertrag aber zusätzlich steht,
    dass auch beim Künstler evtl. verbleibende einfache Nutzungsrechte nicht
    mehr anderen eingeräumt werden, wird das Eis dünner. Auf dieser weiteren
    Einräumung von Nutzungsrechten basiert nämlich Ihr Nutzungsrecht als
    Podcast-Betreiber. Die CC-Lizenzen sehen zwar vor, dass bei Weitergabe
    "automatisch" diese Nutzungsrechte angeboten werden, ob diese
    Konstruktion allerdings gerichtlich standhält ist unklar und wohl auch
    weniger sicher als das Grundkonzept der public license an sich.

    Ich habe eine Anfrage zu genau der von Ihnen
    genannten Konstellation Anfang des Jahres an eine große Verwertungsgesellschaft geschickt, bisher
    aber nur ausweichende Antworten erhalten.

    Meine Güte, dass das Recht so kompliziert sein kann. Also, im Prinzip müsste man ein Gerichtsurteil abwarten um zu checken, wie die Lage so ist.
    CommentAuthorWarMocK CommentTimevor 2 Stunden Quotepermalink
    torsten shrieb: Also, im Prinzip müsste man ein Gerichtsurteil abwarten um zu checken, wie die Lage so ist.

    Ey^sicha.
    Aber das wird wohl auf sich warten lassen weil die VGs es ja anscheinend nicht darauf ankommen lassen wollen. CC ist denen offenbar zu heiss, sonst hätten sie ja keinen Grund sich so vor einer (wenn auch nur teilweise) verbindlichen Antwort zu drücken.
    CommentAuthorE.TH.Orkester CommentTimevor 1 Stunde bearbeitet Quotebearbeiten permalink
    Ja, genau die Rechtsauffassung die ich auch vertrete, man müste eben schon eine abgewandelte Version unter neues Recht stellen, die alte wäre immer Frei....eben im gutem Glauben erworben....
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      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeApr 7th 2008
     permalink
    E.TH.Orkester schrieb: wir haben diesen Thread kaputt gemacht

    Wieso das?
    Beide Dinge haben das gleiche Grundübel: man darf sich nicht blindlinks auf etwas verlassen, sondern man muss/sollte auf jeden Fall versuchen sich so gut wie möglich abzusichern. Lieber einmal zuviel gefragt als einmal zuwenig.:wink:
    Beim Kauf wäre das sicherste immer noch ein Kaufvertrag (ok, sowas beim Vanillepulver zu verlangen wäre zwar Overkill, andererseits kriegt man ja immer ne Quittung, und die hat durchaus juristische Relevanz), im Falle des Webradius sowas wie ein Haftungsausschluß der von nem Anwalt/Sachverständigen aufgesetzt wurde. Darauf kann man sich dann immer seelenruhig berufen, und die Abmahnanwälte beissen auf Granit.:tooth:
    •  
      CommentAuthorE.TH.Orkester
    • CommentTimeApr 7th 2008 bearbeitet
     permalink
    Da hast du Recht, an die Abmahnanwälte habe ich nicht gedacht, die machen das dann aber auch ohne haltlosen juristischen Hintergrund, solange bis mal ein Gericht Verbraucherfreundlich (Nutzerfreundlich) entscheidet.

    Wie seit diesem Monat Nutzer-Adressen bei geringen Verstößen an die Gema-Anwälte nicht mehr herausgegeben werden dürfen..nur noch bei terroristischen Verdachtsmomenten und der Gleichen..
    •  
      CommentAuthorE.TH.Orkester
    • CommentTimeApr 29th 2008 bearbeitet
     permalink
    ...Also ins Geheim werden jetzt die CC- Lizenzen von der MusikIndustrie anerkannt, habe letzte Woche von der Medienstelle eines weltweit bekannten Musikkonzerns ein Schreiben erhalten, inklusiv eines Vertrages bezügl. zur Vermarktung eines meiner ganz neuen Musikstücke.
    In dem Vertrag Wortwörtlich: ... das die Urheberrechte nicht durch eine Verwertungsgesellschaft (GEMA etc.) ..und weder Mitglied dieser ist...wobei die CC-Lizenz ausdrücklich anerkannt wird und auf Grund Dieser es meiner Zustimmung bedarf....

    :bigsmile:ein echter Lichtblick und zeigt wohin der Wind in Zukunft weht, zudem dieses Konzern bisher nur Gema-Musik vermarktet hat.:wink: Naja evtl. wollen die natürlich nur Kosten sparen.., aber mir soll es Recht sein..
    •  
      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeApr 29th 2008
     permalink
    :shocked::shocked::shocked:
    Is nich wahr ..... !!!
  6.  permalink
    ...Ja , lassen wir uns mal überraschen was draus wird...jedenfalls keine verarsche oder so...da sie ausdrücklich alle Kosten übernehmen..
    •  
      CommentAuthorWarMocK
    • CommentTimeApr 29th 2008
     permalink
    E.TH.Orkester schrieb: da sie ausdrücklich alle Kosten übernehmen..

    Oh oh oh .....
    Bei sowas wär ich VERDAMMT vorsichtig!
    Umsonst ist nur der Tod, und der kostet auch noch das Leben. :wink:
  7.  permalink
    Ich weiss, hab das aber schon genau studiert, sieht sehr seriös aus.., hoffe es bleibt so, ist ein non-exklusiv Vertrag, somit behalte ich den Überblick und die Rechte..
 

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